Änderung des Zulassungsverfahren
Die elektronische Versicherungsbestätigung
Seit Januar 2008 haben die deutschen Kfz-Zulassungsbehörden bei der Fahrzeuganmeldung nach und nach auf das neue, elektronische Verfahren umgeschaltet. Den Zulassungsbehörden ist künftig eine elektronische Versicherungsbestätigung (e-VB) vorzulegen.
Diese e- VB - Nummer ist personalisiert und nach Ausstellung 18 Monate gültig.
Das neue, elektronische Verfahren gilt seit dem 01.03.2008 :
- für die Neuzulassung eines Fahrzeugs
- bei Halterwechsel oder Besitzumschreibung
- bei Wohnortwechsel in Verbindung mit einer Änderung des Zulassungbezirkes
- bei Wiederinbetriebnahme nach vorübergehender Stillegung.
Damit Sie auch künftig Ihr Fahrzeug ungehindert anmelden können, rufen Sie an die elektronische Versicherungsbestätigung erhalten Sie dann sofort.
Berufunfähigkeit wichtiger denn je....
Auch Büroberufe betroffen
Wer noch keine private BU-Police abgeschlossen hat, sollte nicht zu lange damit warten. Traf die Berufsunfähigkeit früher besonders häufig Arbeiter mit einer starken körperlichen Belastung, wie Dachdecker, Maurer oder Zimmerer, sind heute immer öfter auch die Büroberufe betroffen. So stehen inzwischen psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Überlastungszustände (Burn-out-Syndrom) an der Spitze der Ursachen für die Erwerbsminderung. Und so schwer die gesundheitlichen Einschränkungen bei einer Berufsunfähigkeit auch sein mögen- das Leben geht weiter. Aus diesem Grund sollten Sie nicht mehr länger warten und sich dem Thema Berufsunfähigkeit annehmen, wir helfen Ihnen dabei gerne.